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Teilnahmebedingungen für Ausbildungsangebote und Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V.

(Stand 01.02.2018) Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle von der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. durchgeführten Ausbildungen, Kurse, Seminare, Lehrgänge und Veranstaltungen, soweit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Durch die Anmeldung erkennen die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter diese Bedingungen ausdrücklich an.

§1 Anmeldevorgang

(1)  Die Anmeldung von Teilnehmern erfolgt über die Internetseite der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V.. Dazu füllt der Teilnehmer oder das Organ die mit einem * gekennzeichneten Felder des Onlineformulars für die Anmeldung vor dem auf der Internetseite angegebenen Meldeschluss vollständig und wahrheitsgemäß aus. Anschließend bestätigt der Teilnehmer oder das Organ die Anmeldung durch einen Klick auf den "Anmelden"-Button. 
(2)  Anschließend wird an die in der Onlineanmeldung angegebene Email- Adresse eine Email mit einem von dem Teilnehmer zu bestätigenden Link (der "Link") versandt. Unter dem Link kann der Teilnehmer seine Anmeldedaten einsehen, ändern und bei Bedarf von seinem Recht zur Absage der Teilnahme gemäß nachfolgendem § 2 (1) TBG Gebrauch machen. 
(3)  Ein Vertrag über die Teilnahme am Lehrgang kommt erst zustande, wenn die vom Teilnehmer bestätigte Anmeldung von der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. schriftlich (Email genügt) bestätigt wurde. Mit der Bestätigung bestätigt die DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. den Lehrgangstermin.
(4)  Anmeldungen, die nach Ablauf der für den jeweiligen Lehrgang relevanten Meldefrist eingehen, werden nicht bestätigt. Ferner werden Lehrgänge grundsätzlich erst ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt. Bei Teilnehmerzahlen unter 10 Teilnehmern entscheidet die zuständige Leitung Ausbildung bzw. Leitung Einsatz nach Rücksprache mit den Referenten, ob der Lehrgang trotzdem stattfindet. Lehrgangsabsagen werden an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

§2 Absage der Teilnahme am Lehrgang, Lehrgangsabsage und Lehrgangsgebühren

(1)  Jeder Teilnehmer kann seine Teilnahme am Lehrgang bis zum Meldeschluss kostenfrei absagen. Die Absage ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Teilnehmer diesem der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. bis zum letzten Tag der Anmeldefrist unter Verwendung des Links über die Internetseite mitgeteilt hat. Werden Teilnehmer von einem Organ angemeldet, kann dieses Organ auch die Teilnahme eines oder aller von ihm angemeldeten Mitglieder gleichermaßen absagen. 
(2)  Die DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. teilt dem Teilnehmer bzw. dem Organ schriftlich (per Email) an die in der Anmeldung angegebene Email-Adresse(n) unmittelbar nach dem Meldeschluss mit, ob der Lehrgang stattfindet. Findet der Lehrgang nicht statt, stellt die entsprechende Mitteilung der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. zugleich die Kündigung des Lehrgangsvertrages dar. 
(3)  Geht die Absage des Teilnehmers oder der Gliederung der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. erst nach dem letzten Tag der Anmeldefrist zu oder bleibt ein Teilnehmer einem Lehrgang unentschuldigt fern, werden die Lehrgangsgebühren in voller Höhe fällig und in Rechnung gestellt.

§3 Zum ersten Lehrgangstermin von jedem Teilnehmer mitzubringende Unterlagen

Jeder Teilnehmer hat dem (Haupt-)Referenten zu Beginn des (ersten) Lehrgangstermins folgende Unterlagen zu übergeben: 
Einverständnis der Sorgeberechtigten zur Teilnahme am Lehrgang (bei minderjährigen Teilnehmern); Schriftliche Bestätigung der in der Lehrgangsbeschreibung enthaltenen Voraussetzungen sowie gegebenenfalls zum Nachweis gemäß Lehrgangsbeschreibung erforderliche Unterlagen; 
Sofern ein Lehrgang die Befürwortung der zuständigen Gliederung voraussetzt, ist das Formular „Lehrgangsbefürwortung“ ausgefüllt zu übergeben.

§4 Haftungsbegrenzung

In Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die OG in demselben Umfang. Im Übrigen ist eine Haftung der OG ausgeschlossen.

§ 5 Selbstverpflegung

Sofern sich aus der auf der Internetseite abrufbaren Lehrgangsbeschreibung nichts anderes ergibt, herrscht auf den Lehrgängen Selbstverpflegung. Kosten hierfür werden von der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. - sofern nicht schriftlich anders angekündigt - weder gestellt, noch finanziert oder erstattet.

§ 6 Fahrtkosten

Fahrtkosten und Kosten für die Unterkunft werden - sofern nichts anderes aus der Ausschreibung hervorgeht - von der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. nicht erstattet.

§ 7 Fotofreigabe und Datenschutz

(1) Während der Lehrgänge können Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden, auf denen u.a. die Teilnehmer zu sehen sind. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der DLRG in den Medien. Mit der Unterzeichnung dieser AGB erklärt sich jeder Teilnehmer mit der Anfertigung, Verarbeitung und Nutzung derartiger Foto- und Filmaufnahmen durch die DLRG einverstanden. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Bzgl. der Anmeldung wird auch auf das Handbuch für das SeminarAPP (Abrufbar über das Internet Service Center der DLRG) hingewiesen. 
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. die zur Durchführung des Lehrgangs erforderlichen personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet und nutzt. Sobald die Daten nicht mehr benötigt werden oder auf jederzeit möglichen Widerruf des Einverständnisses durch den Teilnehmer oder durch die anmeldende Gliederung wird die DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. sämtliche personenbezogenen Daten des jeweiligen Teilnehmers löschen.

Teilnahmebedingungen für Seminare im Bereich „Schwimmkurse im Neanderbad“

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die von uns durchgeführten Seminare im Bereich Schwimmkurse im Neanderbad.

1. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online direkt über die Seminaranmeldung auf der Seite der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. https://erkrath.dlrg.de/ausbildung/seminare-lehrgaenge/ möglich.

  • Dazu füllt der Teilnehmer die mit einem * gekennzeichneten Felder des Onlineformulars für die Anmeldung vor dem auf der Internetseite angegebenen Meldeschluss vollständig und wahrheitsgemäß aus. Anschließend bestätigt der Teilnehmer die Anmeldung durch einen Klick auf den "Anmelden"-Button.
  • Anschließend wird an die in der Onlineanmeldung angegebene E-Mail- Adresse eine E-Mail mit einem von dem Teilnehmer zu bestätigendem Link versandt. Unter dem Link kann der Teilnehmer seine Anmeldedaten einsehen, ändern und bei Bedarf von seinem Recht zur Absage der Teilnahme gemäß 1.4 Gebrauch machen.
  • Ein Vertrag über die Teilnahme am Kurs kommt erst zustande, wenn die vom Teilnehmer bestätigte Anmeldung von der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. schriftlich (E-Mail genügt) bestätigt wurde. Mit der Bestätigung bestätigt die DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. den Kurstermin/ die Kurstermine.
  • Anmeldungen, die nach Ablauf der für den jeweiligen Kurs relevanten Meldefrist eingehen, werden nicht bestätigt. Kursabsagen werden an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
  • Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.
  • Die persönlichen Daten werden für die weitere Kursorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert (siehe auch Datenschutzhinweis).

 

1.1. Adresse

DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V.
Karlstr. 7, 40699 Erkrath
Telefon (-box): 0211 / 78179050
E-Mail: ausbildung@erkrath.dlrg.de

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Ausbildung der DLRG Erkrath e.V. gern zur Verfügung:
per E-Mail: ausbildung@erkrath.dlrg.de oder telefonisch 0211 / 78179050.

Da alle ehrenamtlich arbeiten, kann es schon mal passieren, dass dies ein bis drei Wochen dauert!

 

1. 2. Teilnahmevoraussetzungen und deren Nachweis

Das Kursangebot richtet sich primär an Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V.

Mit der Anmeldung zu einem Kurs erklärt der Anmeldende bzw. die Erziehungsberechtigten, dass er/sie die in der Seminarausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Bei einigen Kursen wird vor Kursantritt ein Probeschwimmen vereinbart. In diesem Fall sind Schwimmsachen zum Anmeldetag mitzubringen. Werden die Voraussetzungen nicht nachgewiesen, kann eine Zulassung zum Kurs nicht erteilt werden.

In Zeiten der Corona-Pandemie sind auch die DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. und das Neanderbad an die CoronaSchVO gebunden.

  • Die Teilnehmer(innen) verpflichten sich, die jeweils notwendigen Nachweise (derzeit Nachweis der 3G, Stand Oktober 2021) zu erbringen.
    Hierfür sind bei Impfung oder Genesung einmalig am Wochenende vor Start des Ausbildungsbetriebs bis 18.00 Uhr die Nachweise an die mitgeteilte E-Mail-Adresse zu erbringen, bei Testung wöchentlich bis sonntags vor dem Ausbildungstag, 18.00 Uhr an die mitgeteilte E-Mail-Adresse.
  • Kinder vor Schuleintritt benötigen keinen 3G-Nachweis.
  • Kinder und Jugendliche (=Schüler(innen)) gelten während der Schulzeiten als getestet. Bei Schüler(inne)n ab 16 Jahren erbitten wir eine Schulbescheinigung.
  • Sollte der Kursteilnehmer / die Kursteilnehmerin Symptome haben, die auf eine Covid-19-Infektion hinweisen (siehe die Hinweise des Robert-Koch-Institutes), ist auf den Besuch des Neanderbades und die Teilnahme an unseren Kursen zu verzichten.
  • Sollte bei einem der Kursteilnehmer / Kursteilnehmerinnen im Übungszeitraum eine Covid-19-Infektion diagnostiziert werden, ist die Ausbildungsleitung durch Nachricht an ausbildung@erkrath.dlrg.de zu informieren, damit diese weitergehende Schritte einleiten kann.

Die Teilnahme an den Kursangeboten ist grundsätzlich nur nach Freigabe des Kursplatzes durch die Ausbildungsleitung bzw. die Seminarverwaltung möglich.

 

1. 3. Teilnehmerbeitrag

Die Teilnehmerbeiträge finden sich in der Kursausschreibung.

Sie erhalten spätestens nach Meldeschluss eine E-Mail mit der Bitte, die Anmeldung zu bestätigen. Mit Absendung der Bestätigung wird der Teilnehmerbeitrag fällig, der durch eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat zu zahlen ist.

 

1. 4. Absage der Teilnahme am Kurs und Kursabsage

  1.  Jeder Teilnehmer kann seine Teilnahme am Kurs bis zum Meldeschluss kostenfrei absagen. Die Absage ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Teilnehmer diese der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. bis zum letzten Tag der Anmeldefrist unter Verwendung des Links über die Internetseite mitgeteilt hat.
  2. Findet der Kurs nicht statt, stellt die entsprechende Mitteilung der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. zugleich die Kündigung des Kursvertrages dar.
  3. Geht die Absage des Teilnehmers der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. erst nach dem letzten Tag der Anmeldefrist zu oder bleibt ein Teilnehmer einem Kurs fern, werden die Teilnahmebeiträge in voller Höhe fällig und in Rechnung gestellt.

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

2. Organisatorische Hinweise

2. 1. Kursbeginn und Veranstaltungsort

Der erste Kurstag und die entsprechende Ausbildungszeit ist in der Bestätigungsmail sowie in der Seminarverwaltung einsehbar. Einlass ist 5 Minuten vor Kursbeginn. Alle Ausbildungskurse der DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. finden im Neanderbad, Hochdahler Str. 145, 40699 Erkrath statt.

 

2. 2. Teilnahme

Der Kursteilnehmer / Die Kursteilnehmerin legitimiert sich am Einlass, indem er / sie das per Mail zugesandte Ticket vorzeigt (bitte unmittelbar nach Erhalt der Bestätigungsmail drucken und in die Schwimmtasche packen!)

Kinder, die bei uns schwimmen, gehen nach dem Drehkreuz allein ins Schwimmbad, ziehen sich selbstständig um und gehen allein durch die Duschen (gilt nicht für Eltern-Kind-Schwimmen).

Eltern können an 3 vorab festgelegten Tagen sich in Badebekleidung vom Leistungsstand ihrer Kinder überzeugen. Sie betreten das Neanderbad auf eigene Gefahr und genießen keinen DLRG-Versicherungsschutz.


- Die Besuchsregelung gilt leider nicht während der Corona-Pandemie. -

 

2. 3. Ausbildungstage

An Feiertagen und in den Ferien des Landes NRW findet kein Schwimmbetrieb statt.

Die Kurstage sind zusätzlich aus der Seminaranmeldung ersichtlich. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über etwaige Änderungen über unsere Homepage sowie Aushänge im Schwimmbad.

 

2. 4. Datenschutzhinweis

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Erkrath e.V. nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst.

  1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben, z.B. der Mitgliederverwaltung. Es handelt sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer (Festnetz und/ oder Mobil), E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Gesundheitszustand (z.B. Allergien), Qualifikationen, Eintrittsdatum sowie Tätigkeiten/Funktion(en) im Verein.
  2. Der Verein meldet Mitgliederdaten an die jeweils übergeordnete Gliederung.
  3. Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein, etc.) an das zuständige Versicherungsunternehmen.

 

​​​​​​​2. 5. Fotohinweis

Die Kursteilnehmer(innen) bzw. deren Erziehungsberechtigte erklären sich damit einverstanden, dass…

  • während Veranstaltungen der DLRG OG Erkrath e.V. (Ausbildung, Einsätze, Freizeitveranstaltungen) durch Fotografen der DLRG Bilder und Filmaufnahmen von dem oben genannten Mitglied angefertigt werden.
  • diese Fotos und Filmaufnahmen auch im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der DLRG OG Erkrath e.V. genutzt werden dürfen und sie zu diesem Zweck intern weiterverbreitet werden.
  • diese Fotos und Filmaufnahmen für die Dokumentation und die öffentliche Berichterstattung über die Veranstaltung veröffentlicht werden.
  • Fotos und Filmaufnahmen an externe Dritte weitergegeben werden dürfen, soweit diese Weitergabe der Förderung der satzungsgemäßen Aufgaben der DLRG dient. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an Journalisten und Redaktionen. Eine kommerzielle Verwendung Dritter – etwa durch kommerzielle Fotodatenbanken – ist von dieser Zustimmung unberührt und bedarf der Zustimmung im Einzelfall.
  • die Fotos und Filmaufnahmen ggf. an zentraler Stelle elektronisch gespeichert werden.

Diese Einverständniserklärung gilt nicht für Aufnahmen, die geeignet sind, die oben genannte Person in der Öffentlichkeit in ehrenrühriger, herabsetzender oder anderweitig negativer Art und Weise darzustellen.

3. Haftungsbegrenzung

In Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DLRG Ortsgruppe Erkrath e.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die OG in demselben Umfang. Im Übrigen ist eine Haftung der OG ausgeschlossen.

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